Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen im Bereich Architektur, Beratung und Gutachten.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen ABG – Architektur - Beratung - Gutachten (Inhaber: Shad Ali, Eisenbahn Str. 32, 63303 Dreieich, Steuernummer: 028 801 64140, nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
§ 1 Geltungsbereich & Abweichungen
1.1 Alle Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.2 Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine ausdrückliche Unterscheidung getroffen.
§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungsumfang
2.1 Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen aus den Bereichen Architekturplanung, statische Berechnungen (z. B. für Wandabrisse), baubegleitende Beratung sowie die Erstellung von Gutachten (insbesondere RND-Gutachten zur Restnutzungsdauer-Optimierung und AfA-Gutachten).
2.2 Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag, dem schriftlichen Angebot des Auftragnehmers oder der Auftragsbestätigung.
2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten sachverständige Dritte oder Subunternehmer hinzuzuziehen, sofern dem keine ausdrückliche Vereinbarung entgegensteht.
§ 3 Angebot & Vertragsschluss
3.1 Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3.2 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme eines Angebots durch den Kunden, durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der tatsächlichen Leistungserbringung durch den Auftragnehmer zustande.
§ 4 Vergütung, Honorar & Zahlungsbedingungen
4.1 Die Vergütung für architektonische Leistungen richtet sich, soweit gesetzlich zwingend vorgeschrieben, nach den Bestimmungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweils gültigen Fassung. Für sonstige Beratungsleistungen, statische Berechnungen und Gutachten gilt das vertraglich vereinbarte Festhonorar oder eine Abrechnung nach Stundensätzen.
4.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe, sofern diese anfällt.
4.3 Rechnungen des Auftragnehmers sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde automatisch in Verzug.
4.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen entsprechend dem Fortgang der Leistungserbringung zu verlangen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Erbringung der geschuldeten Leistungen bestmöglich zu unterstützen. Er hat dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Unterlagen (z. B. Baupläne, Grundrisse, Berechnungen, Bescheide) rechtzeitig, vollständig und kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
5.2 Der Kunde hat dem Auftragnehmer und den von ihm beauftragten Personen zu vereinbarten Terminen ungehinderten Zugang zu den betreffenden Immobilien oder Grundstücken zu gewähren, soweit dies für die Gutachtenerstellung oder Planungsleistung erforderlich ist.
5.3 Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 6 Urheberrecht & Nutzungsrechte
6.1 Die vom Auftragnehmer erstellten Entwürfe, Pläne, Berechnungen, Zeichnungen, Gutachten und sonstigen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützte Werke. Alle Urheberrechte verbleiben beim Auftragnehmer.
6.2 Der Kunde erhält an den Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte, eine Veröffentlichung oder eine anderweitige Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 7 Haftung & Haftungsbegrenzung
7.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.2 Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.3 Die Haftung des Auftragnehmers für Sach- und Vermögensschäden aus leicht fahrlässiger Berufspflichtverletzung ist der Höhe nach auf die Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers begrenzt.
7.4 Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie oder Haftung dafür, dass die von ihm erstellten Gutachten (z. B. zur Erhöhung der steuerlichen AfA) von Finanzbehörden oder Gerichten vollumfänglich anerkannt werden, da die endgültige Entscheidung und steuerliche Bewertung ausschließlich im Ermessen der jeweiligen Behörde liegt. Wir sichern jedoch eine sorgfältige und den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ausarbeitung zu.
§ 8 Kündigung des Vertrages
8.1 Die Kündigung des Vertrages richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere des Werkvertrags- bzw. Dienstvertragsrechts des BGB).
8.2 Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund steht dem Auftragnehmer die Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen sowie ein Anspruch auf angemessene Entschädigung für die noch nicht erbrachten Leistungen gemäß § 648 BGB zu.
§ 9 Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Dreieich / zuständiges Gericht in Offenbach am Main).
9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Salvatorische Klausel).